In der Erziehungsberatung geht es um alle Fragen im Zusammenleben mit Kindern. Elternschaft kann alle Beteiligten vor große Herausforderungen und Fragen stellen.
Wenn Eltern Unsicherheiten in der Kindererziehung oder in ihrer Elternrolle haben, im Familiensystem herausfordernde Verhältnisse vorherrschen oder das Kind intensive Verhaltensweisen zeigt, auf die es zu reagieren gilt, dann kann professionelle Unterstützung helfen Handlungsalternativen zu entwickeln und Eltern in Ihrer Erziehungskompetenz (wieder) zu stärken, Sicherheit zu erlangen und mehr Ruhe in das Familienleben zu bringen. Gemeinsam sollen konkrete Handlungspläne für herausfordernde Situationen in der Erziehung und Elternrolle erarbeitet werden, die unmittelbar im Alltag anzuwenden sind.
- Fragen zur körperlichen, kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung des Kindes
- Familiäre Veränderungen, wie z.B. Trennung, Scheidung, Krankheit, Tod …
- die Begleitung und Erziehung zu emotional intelligenten Kindern und Jugendlichen
- weitere mögliche Themen: Abläufe im Familienalltag, Umgang mit dem Setzen von Grenzen, Ängste (z.B. Trennungsängste), intensive Emotionen (z.B. Wutausbrüche), oppositionelles und aggressives Verhalten, Probleme beim Sauber werden, geringer Selbstwert und Rückzug, mutistisches Verhalten (nicht mehr sprechen in spezifischen Situationen), psychosomatische Auffälligkeiten (wie z.B. Schlafstörungen, Essprobleme, Bauchschmerzen…), wenig Interesse an der Umwelt…
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz sind die Eltern minderjähriger Kinder seit 1. Februar 2013 vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, eine Elternberatung in Anspruch zu nehmen. In diesem Gespräch werden die Eltern gemeinsam oder einzeln (je nach Wunsch) über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten. Mein Beratungsangebot wurde vom Bundesministerium dafür als geeignet anerkannt.