Die klinisch-psychologische Diagnostik dient der Abklärung von individuellen Fähigkeiten, Stärken und Schwächen und hat zum Ziel, die aktuelle Problemlage, mögliche Auslösefaktoren und auch vorhandene Ressourcen zu erfassen um in weiterer Folge individuelle Lösungswege und Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Ich sehe mich bei Kindern und Jugendlichen ab zwei Jahren als Ansprechpartnerin für folgende Themen:
- Entwicklungsdiagnostik im Vorschulalter (Ermittlung von Potenzialen und Schwächen in der kognitiven, sprachlichen, motorischen, sozialen und emotionalen Entwicklung; Abklärung einer Integrationsmaßnahme im Kindergarten oder Hort [F1-Formular]…)
- Schuleingangsdiagnostik
- Lern- und Leistungsdiagnostik (z.B. Leistungsabfall, Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen, Hochbegabung, Aufmerksamkeits-/ Konzentrationsschwierigkeiten [ADHS] …)
- Emotionale- und Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Aggression, Ängste, Rückzug, Verhaltensauffälligkeiten in Krabbelstube, Kindergarten oder Schule …)
- Verdacht auf Autismus-Spektrum-Störung
- Sonstige Auffälligkeiten (z.B. nach Trennung, Scheidung, Krankheit, Tod eines Angehörigen…)
Der diagnostische Prozess umfasst, nach dem Erstkontakt per Telefon oder Email, ein Gespräch mit den Eltern, ein Gespräch mit dem Kind sowie den Einsatz standardisierter psychologischer Tests. Bei Bedarf und Einverständnis der Eltern wird auch das weitere Umfeld (Kindergarten, Krabbelstube, Schule, TherapeutInnen …) in den Diagnoseprozess miteinbezogen; etwa durch Ausfüllen eines Fragebogens, (Telefon-)Gesprächen oder Besuch bzw. Beobachtung in Krabbelstube/Kindergarten/Schule. Die Untersuchungsergebnisse bilden die Grundlage für Maßnahmen- und Behandlungsvorschläge.
Die klinisch-psychologische Diagnostik wird über ein Stundenhonorar der mit dem Kind bzw. den Eltern gemeinsam durchgeführten Stunden verrechnet (Explorationsgespräch, Testdiagnostik, Rückmeldung und Beratung). Zudem wird ein Pauschalbetrag für das Verfassen eines ausführlichen klinisch-psychologischen Befundes in Rechnung gestellt. Das genaue Stundenausmaß bzw. wieviele Termine nötig sind, hängt von der Fragestellung ab.
Die klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Sachleistung der Pflichtversicherung und kann bei niedergelassenen VertragspsychologInnen und WahlpsychologInnen für klinisch-psychologische Diagnostik in Anspruch genommen werden.
Ich bin beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung als Wahlpsychologin geführt. Sie sind daher zur Inanspruchnahme einer anteiligen Kostenerstattung für Leistungen der klinisch-psychologischen Diagnostik gegenüber dem jeweils leistungszuständigen Krankenversicherungsträger berechtigt.
Wichtig dafür ist eine Überweisung eines Arztes (Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachärzte für Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie).
Auf der Überweisung muss vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik erbeten wird. Zudem muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose angegeben werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt darauf hin.