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Termine

Die Termine werden in Abhängigkeit zur Fragestellung geplant. Daher ist eine Terminvereinbarung unbedingt notwendig.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich während den Terminen das Telefon nicht persönlich bediene. Bitte hinterlassen Sie eine Sprachnachricht auf der Mobilbox, eine SMS-/WhatsApp Nachricht oder eine E-mail mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens. Ich melde mich zurück, sobald es mir möglich ist.

In Krisensituationen können Sie sich rund um die Uhr an die Krisenhilfe OÖ (0732/2177) wenden.

Die Website bittelebe.at richtet sich gezielt an Kinder und Jugendliche (Mo-Sa 14.00-18.00 Uhr, kostenlos: 0800/201 440)

Kosten

Klinisch-Psychologische Diagnostik: Ich bin beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung als Wahlpsychologin geführt. Sie sind daher zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung für Leistungen der klinisch-psychologischen Diagnostik gegenüber dem jeweils leistungszuständigen Krankenversicherungsträger in Höhe von bis zu 80% des Vertragstarifes berechtigt. Die Höhe des Honorars ist abhängig von der Fragestellung.

Bei Klinisch-Psychologischer Beratung oder Behandlung wird ein Honorar von € 95 pro Einheit (50min) verrechnet. Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können. Wenn Sie Fragen zur Erlangung des Kostenzuschusses haben, kontaktieren Sie mich gerne.

Absageregelung

Ich bitte Sie, vereinbarte Termine verlässlich wahrzunehmen, da ich die Zeit für Sie und Ihr Kind freihalte. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, ist eine Absage per Telefon, SMS oder WhatsApp möglich. Bei Terminabsagen bis 48 Stunden im Voraus entstehen für Sie keine Kosten für den entfallenen Termin. Ich bitte um Verständnis, dass bei Absagen innerhalb von 48 Stunden das halbe Stundenhonorar und bei Nicht-Erscheinen ohne Absage das gesamte Stundnehonorar in Rechnung gestellt wird.

Verschwiegenheit

Als Psychologin unterliege ich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, verankert im Psychologengesetz (2013), §37 als auch aufgrund der Ethikrichtlinien für meine Berufsgruppe der Schweigepflicht.